Corona – Überbrückungshilfe III Voraussetzungen

Bis zu 20.000 € Förderung für Ihre Digitalisierung sichern

Die global wirkende Corona-Pandemie lässt nicht locker und beeinflusst die Wirtschaft enorm. Mit der Überbrückungshilfe III gibt es ab sofort für Sie als Unternehmen die Möglichkeit, einmalig bis zu 90% der Ausgaben für Digitalisierungsmaßnahmen rückerstattet zu bekommen. Die Überbrückungshilfe III Voraussetzungen sind gar nicht so kompliziert.

Egal, ob Sie den Aufbau eines Online-Shops planen, eine neue Website erstellen möchten, Suchmaschinenoptimierung im Rahmen von Online-Marketing verwirklichen wollen oder Werbemaßnahmen durchführen möchten: Mit den Überbrückungshilfe III Voraussetzungen sind für kleine und mittelständische Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 750 Mio. € einmalig bis zu 20.000 € erstattungsfähig.

Überbrückungshilfe III Voraussetzungen: Digitalisierung die gefördert wird

Als förderfähige Kosten im Rahmen der Digitalisierung werden insbesondere der Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops, die Aktualisierung einer Homepage und die Anschaffungskosten von IT-Hardware (z.B. Computer und Smartphones) genannt. Darüber hinaus werden unter anderem folgende Digitalisierungsmaßnahmen gefördert, die ebenfalls die Überbrückungshilfe III Voraussetzungen erfüllen:

Praxisbeispiel

Ein Restaurant ist aufgrund der Corona-Pandemie dauerhaft geschlossen. Das Unternehmen versucht, die Umsatzeinbußen durch Take Away zu kompensieren. Dies gelingt nur bedingt. Das Unternehmen erleidet einen Umsatzeinbruch von über 82 Prozent.

Die monatlichen Fixkosten des Restaurants in Höhe von 7.000 Euro werden zu 90 Prozent im Rahmen der Corona-Hilfen erstattet (6.300 Euro). Das Restaurant investiert 10.000 Euro in eine neue Homepage, SEO- und SEA-Maßnahmen.

Davon werden nun ebenfalls 90 Prozent erstattet (9.000 Euro).

Hier finden Sie weitere Infos und können prüfen, ob Sie die Corona Überbrückungshilfe III Voraussetzungen erfüllen.

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